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UN-Nummer
UN 1486
Die von den Vereinten Nationen vergebene vierstellige Zahl zur Identifizierung gefährlicher Stoffe.
Nom d'expédition officiel
KALIUMNITRAT
Der offizielle und spezifische Name eines Gefahrstoffs, wie er in den Gefahrgutvorschriften aufgeführt ist.
Klasse
5.1
Die Einteilung gefährlicher Güter basierend auf der Art der von ihnen ausgehenden Gefahr.
β Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
Verpackungsgruppe
III
β Stoffe mit geringer Gefahr
Klassifizierungscode
O2
β Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe ohne Nebengefahr oder Gegenstände, die solche Stoffe enthalten: Fest
Gefahrzettel
5.1
β Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
Ausrüstung erforderlich
PP
Anzahl der blauen Kegel/Lichter
0
Sondervorschriften
Spezifische Regeln oder Ausnahmen, die für die Beförderung bestimmter gefährlicher Güter gelten.
Begrenzte Mengen
5 kg
Gefährliche Güter, die in kleinen Mengen transportiert werden und weniger strengen Vorschriften unterliegen.
Freigestellte Mengen
E1
Sehr geringe Mengen gefährlicher Güter, die bestimmten Vorschriften der ADN nicht unterliegen.
β Innen: 30g / 30mL, Außen: 1000g / 1000mL.
Lüftung
Lüftung – Bestimmungen zu den Belüftungsanforderungen der Laderäume, Container oder Räume, die die Ladung transportieren.
Zusätzliche Anforderungen/Bemerkungen
005
β CO02 und LO04 gelten nur, wenn der Stoff in loser Schüttung oder unverpackt befördert wird
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βNothing in life is to be feared, it is only to be understood.β
β Marie Curie