English
Türkçe
français
Deutsch
español
italiano
Transport
Adn
emulsion-nitrato-amonio-2
π ADR
π’ ADN
π RID
β IMDG
βοΈ IATA
ποΈ DOT
🔎 Schnellsuch
Domain
Alle
Transport
Chemie
ADN
Sondervorschriften
1 result
Sondervorschriften : 309
Diese Eintragung gilt für nicht sensibilisierte Emulsionen, Suspensionen und Gele, die sich hauptsächlich aus einem Gemisch von Ammoniumnitrat und einem Brennstoff zusammensetzen und die für die Herstellung eines Sprengstoffs Typ E nach einer zwingenden Vorbehandlung vor der Verwendung bestimmt sind. Das Gemisch für Emulsionen hat typischerweise folgende Zusammensetzung: 60 bis 85 % Ammoniumnitrat, 5 bis 30 % Wasser, 2 bis 8 % Brennstoff, 0,5 bis 4 % Emulgator, 0 bis 10 % lösliche Flammenunterdrücker sowie Spurenzusätze. Ammoniumnitrat darf teilweise durch andere anorganische Nitratsalze ersetzt werden. Das Gemisch für Suspensionen und Gele hat typischerweise folgende Zusammensetzung: 60 bis 85 % Ammoniumnitrat, 0 bis 5 % Natrium- oder Kaliumperchlorat, 0 bis 17 % Hexaminnitrat oder Monomethylaminnitrat, 5 bis 30 % Wasser, 2 bis 15 % Brennstoff, 0,5 bis 4 % Verdickungsmittel, 0 bis 10 % lösliche Flammenunterdrücker sowie Spurenzusätze. Ammoniumnitrat darf teilweise durch andere anorganische Nitratsalze ersetzt werden. Diese Stoffe müssen die Kriterien für die Klassifizierung als Ammoniumnitrat-Emulsion, AmmoniumnitratSuspension oder Ammoniumnitrat-Gel, Zwischenprodukt für die Herstellung von Sprengstoffen (ANE) der Prüfreihe 8 des Handbuchs Prüfungen und Kriterien Teil I Abschnitt 18 erfüllen und von der zuständigen Behörde zugelassen sein.
π₯ Most Searched Keywords
Acetone
1993
Flammable
UN 1090
Paint
Ethanol
ADR Class 3
Toluene
Peroxide
Explosive
GHS05
TDI
MEK
UN 1263
Class 8
Xylene
Isocyanate
Hydrochloric
π¬ Subscribe to Our Mail List
Get updates about chemical safety, regulatory tools and more...
βThe important thing is to never stop questioning.β
β Albert Einstein