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UN-Nummer
UN 1361
Die von den Vereinten Nationen vergebene vierstellige Zahl zur Identifizierung gefährlicher Stoffe.
Nom d'expédition officiel
KOHLE oder RUSS, tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
Le nom officiel et spécifique d'une substance dangereuse, tel que listé dans les réglementations sur les marchandises dangereuses.
MARPOL
Convention internationale pour la prévention de la pollution par les navires.
Klasse
4.2
Die Einteilung gefährlicher Güter basierend auf der Art der von ihnen ausgehenden Gefahr. – Selbstentzündliche Stoffe
Verpackungsgruppe
III
Eine Klassifizierung basierend auf dem Grad der Gefahr eines Stoffes. – Stoffe mit geringer Gefahr
Klassifizierungscode
S2
Ein Code, der genauere Informationen über die Eigenschaften und Gefahren eines Stoffes liefert. – Selbstentzündliche Stoffe ohne Nebengefahr: Organisch, fest
Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr (Kemlerzahl)
40
Eine zwei- oder dreistellige Nummer, die den Grad und die Art der Gefahr angibt (Kemler-Nummer). – Entzündbarer fester Stoff oder selbsterhitzungsfähiger Stoff oder selbstzersetzlicher Stoff oder polymerisierender Stoff
Tunnelbeschränkungscode
(E)
Ein Code, der gefährlichen Gütern zugewiesen wird, um anzugeben, ob und wie sie durch Tunnel befördert werden dürfen. – Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E
Matières dangereuses pour l'environnement
Nein
Ein Stoff, der eine Gefahr für die aquatische Umwelt darstellt oder andere Umweltschäden verursacht.
Sondervorschriften
665
Spezifische Regeln oder Ausnahmen, die für die Beförderung bestimmter gefährlicher Güter gelten.
Begrenzte Mengen
Gefährliche Güter, die in kleinen Mengen transportiert werden und weniger strengen Vorschriften unterliegen.
Freigestellte Mengen
E0
Sehr geringe Mengen gefährlicher Güter, die bestimmten Vorschriften der ADR nicht unterliegen. – Freigestellte Mengen für diesen Stoff nicht zulässig.
Verpackungsanweisungen
P002; IBC08; LP02; R001
Eine Reihe von Vorschriften, die den Verpackungstyp, die Materialien und die Methoden für ein bestimmtes Gefahrgut festlegen.
Sondervorschriften für die Verpackung
PP12; B3
Spezifische Regeln oder Ausnahmen in Bezug auf die Verpackung bestimmter gefährlicher Güter.
Sondervorschriften für die Zusammenpackung
MP14
Die spezifischen Regeln für das Zusammenpacken verschiedener gefährlicher Güter in derselben Verpackung.
Anweisungen für ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container
T1
Eine Reihe von Vorschriften, die den Typ des ortsbeweglichen Tanks und Schüttgut-Containers für einen bestimmten Stoff festlegen.
Sondervorschriften für ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container
TP33
Spezifische Regeln oder Ausnahmen, die für die Beförderung von ortsbeweglichen Tanks und Schüttgut-Containern gelten.
Tankcodierung
SGAV
Ein Code, der den für einen bestimmten Gefahrstoff erforderlichen Tanktyp festlegt.
Fahrzeug für die Beförderung in Tanks
AT
Ein Fahrzeug, das speziell für die Beförderung von Tanks mit gefährlichen Gütern konstruiert oder angepasst ist.
Beförderungskategorie
4
Eine Kategorie, die gefährlichen Gütern zugewiesen wird, um die maximal zulässige Gesamtmenge zu bestimmen.
Sondervorschriften für die Beförderung - Versandstücke
PP12; B3
Spezifische Regeln, die für die Beförderung von verpackten gefährlichen Gütern gelten.
Sondervorschriften für die Beförderung - Betrieb
Spezifische Regeln, die für den Betrieb einer Beförderungseinheit mit gefährlichen Gütern gelten.
Sondervorschriften für die Beförderung – lose Schüttung
VC1; VC2; AP1
Spezifische Regeln, die für die lose Schüttung bestimmter gefährlicher Güter gelten.
Sondervorschriften für die Beförderung - Be- und Entladung, Handhabung
Spezifische Regeln, die für das Be- und Entladen und das Umschlagen gefährlicher Güter gelten.
Panneau orange
40
1361
Un panneau avec des numéros de danger et UN, utilisé pour marquer les véhicules transportant des marchandises dangereuses.
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β€œNothing in life is to be feared, it is only to be understood.”
β€” Marie Curie